4A_571_2025 (legal version)
4A_571/2025 — Urteil vom 19. Mai 2026
Thema: Kündigung, Lohn, GAV, Krankentaggeld
Kammer: I. zivilrechtliche Abteilung
Gegenstand: Ausstand; Krankentaggeld,
Leitsatz: 1. Das Bundesgericht vereinigt mehrere Verfahren, wenn sie in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen, namentlich wenn sie sich gegen denselben Entscheid richten und die gleichen Parteien oder ähnliche Rechtsfragen betreffen (vgl. Art. 71 BGG i.V.m. Art. 24 Abs. 2 lit. b BZP [SR 273]; BGE 133 IV
Zusammenfassung: A. A.a. A.________ (Versicherte) arbeitete seit dem 1. April 2014 als Assistentin bei der F.________ AG (Arbeitgeberin 1). Im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses war sie bei der C.________ AG (Versicherung 1) kollektiv krankentaggeldversichert. Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 beendigte die Arbeitgeberin 1 das Arbeitsverhältnis per 31. Mai 2023. Da die Versicherte vom 22. März 2023 bis zum 31. August 2023 krankheitsbedingt zu 100 % arbeitsunfähig war, verlängerte sich das Arbeitsverhältnis bis